SpyLogger - Die beste Spionage Software
Keylogger sind Spionagesoftwares, die die Aktivität der Tastatur abspeichern. Dieser Art Lösungen bestehen auf dem Markt bereits seit mehreren Jahren, der Spy Logger ist jedoch eine neue, ausgebaute Software, die einen breiteren Überwachungsbereich ermöglicht.
SpyLogger dient der Kontrolle von PCs in Unternehmen oder der Überwachung des Verhaltens von Kindern im Internet. Seine Hauptziele sind Diskretion und Unauffindbarkeit selbst für Antivirusprogramme, also funktioniert das Programm im Hintergrund, nicht erkennbar und stört auch die Arbeit auf dem PC nicht. Zu den Hauptfunktionen der Serie der SpyLogger zählen: das Speichern der gedrückten Tasten, Erstellen von ScrennShots und Abspeichern jeglicher Diskussionen in Chatrooms und vielen anderen Orten. Die ausgebauten Versionen besitzen eine Option zum Senden von Berichten per E-Mail, die Aktivierung durch ein Schlüsselwort, die somit nur bestimmte Verhaltensweisen überwachen lässt, das Abhören der nächsten Umgebung des PCs und sogar die Überwachung der genutzten Programme und Apps.
Zur Auswahl stehen 4 Modelle: SpyLogger Classic, SpyLogger Mail, SpyLogger Classic PLUS, SpyLogger Mail PLUS, und jedes davon besitzt einen anderen Funktionsbereich. Die Software ist aktualisierbar und funktioniert auf allen populären Operationssystemen wie Windows XP, 2000, 2003, Vista, 7 und 8. Die Installation auf dem PC dauert nur einige Sekunden. Es genügt einen USB-Stick anzuschließen, eine kurze Anleitung zu befolgen und den Pendrive wieder zu entfernen. Das Programm funktioniert selbständig. Der Bericht kann später durch erneutes Anschließen des USB-Sticks oder (nur im Falle von einigen gewählten Modellen) mithilfe der Einstellung der automatischen E-Mail Option.
ACHTUNG!
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Abhören, jegliche Form der Schnüffelei und Computerüberwachung rechtlich, außer in bestimmten Ausnahmefällen, wie z.B. Arbeitnehmerüberwachung am Arbeitsplatz nach vorheriger Ankündigung durch den Arbeitgeber oder das Abhören von Kindern durch erziehungsberechtigte Personen für pädagogische Zwecke, verboten ist.